Unsere Dienst­leistungen

Nahaufnahme eines deutschen Kalenderblatts für Februar 2022, wobei das Datum 10. rot eingekreist ist. Die Wochentage sind auf Deutsch aufgelistet, und die Wochenenden sind rot hervorgehoben.

BUCH­­HALTUNG

Wir erstellen Ihre Buchführung für Sie – mit allem drum und dran.
Wir übermitteln die Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen an die entsprechenden Ämter und stellen Ihnen ein individuelles Paket an Auswertungen zur Verfügung – zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse, ob digital oder in Papierform.
Wir arbeiten in unserer Kanzlei auch mit DATEV Unternehmen online. Sollten Sie also etwas weiter weg wohnen und wollen Ihre Unterlagen nicht immer per Post zu uns schicken, gibt es diese unkomplizierte und praktische Lösung, die trotz der Entfernung eine gute Zusammenarbeit sicherstellt.

Ein teilweise mit Euro-Banknoten verschiedener Stückelungen gefüllter Umschlag, umgeben von mehreren Euro-Münzen auf einer Holzunterlage.

LOHN­AB­RECH­NUNG­EN

Wir erstellen Lohnabrechnungen für Sie – egal, ob Aushilfe, Teilzeit- oder Vollzeitkraft.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir eine Betriebsnummer und eine Mitgliedschaft bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft für Sie beantragen, damit alles von Beginn an reibungslos läuft.
Das kostenlose Erstellen von Probeabrechnungen, wenn Sie beispielsweise über die Höhe eines Gehaltes entscheiden müssen, und die Übermittlung der Daten ans Finanzamt und die Krankenkassen gehört für uns mit zu einem guten Service für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ein alter beigefarbener elektronischer Druckrechner mit einer Papierrolle steht auf einer hellen Holzoberfläche. Das Tastenfeld umfasst verschiedene farbige Tasten und einen kleinen Bildschirm.

EXIS­TENZ­GRÜND­UNG

Bei dem Schritt in die Selbständigkeit begleiten wir Sie gerne.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, Chancen & Risiken einer Selbständigkeit.
Damit Sie schnellstmöglich durchstarten können, beantragen wir die entsprechende Steuernummer beim Finanzamt und übernehmen selbstverständlich auch die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung.

Nahaufnahme eines deutschen Rechtstextes mit gelb hervorgehobenem 1. Einkommensteuergesetz (EStG) und einem silbernen Stift, der auf den hervorgehobenen Abschnitt zeigt.

STEUER­ERKLÄR­UNG­EN

Wir erstellen Ihre Steuererklärung für Sie – egal, welche Einkunftsart.
Wir sind der richtige Ansprechpartner für alle, die Ihre Steuererklärung in guten Händen wissen wollen. Für uns macht es keinen Unterschied, ob Sie angestellt, selbständig oder Rentner*in sind, ob Sie Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung oder aus Kapitalerträgen haben – wir stehen Ihnen gerne bei Fragen rund um die Einkommensteuererklärung zur Verfügung und erstellen diese für Sie.

Zwei Menschen sitzen sich an einem Schreibtisch gegenüber; einer schreibt mit einem Bleistift auf einem Papier, während der andere seine Hand auf den Tisch stützt. Im Hintergrund sind eine Tasse mit Stiften und ein Fenster mit Grünpflanzen zu sehen.

JAHRES­AB­SCHLÜSSE

Ob eine Einnahme-Überschussrechnung oder eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung – wir sind die richtige Adresse für Sie.
Die Jahresabschlusserstellung umfasst auch die Erstellung der Körperschaftsteuer- und/oder Gewerbesteuererklärung sowie die Umsatzsteuererklärung und die Erstellung eines Anhangs.
Auch gesonderte und einheitliche Feststellungen sind kein Problem für uns.
Wir stellen Ihnen die Unterlagen zum Jahresabschluss so zusammen, wie Sie sie brauchen. Bei uns gibt es die Möglichkeiten, Ihnen den Jahresabschluss in Papierform als Mäppchen binden zu lassen oder einfach als PDF-Datei per Mail.

Nahaufnahme eines deutschen Bucheinbands mit bunten, großen Textabkürzungen ErbSt, BewG und GrSt auf weißem Hintergrund. Rosa und orangefarbene Seitenmarkierungen ragen oben heraus.

ERB­SCHAFT- / SCHENKUNGS­STEUER­ERKLÄRUNG

Im Erbfall oder im Falle einer Schenkung sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wir erstellen Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bewertungsvorschriften und der Ihnen zustehenden Freibeträge und übermitteln die Erklärung direkt an das zuständige Finanzamt.

…nicht die gesuchte Dienstleistung gefunden?

Wir sind auch in weiteren Bereichen der Steuerberatung tätig.